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Grunderwerbsteuer in Bayern

In Bayern gilt ein Steuersatz von 3,5 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 16 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises.

Quelle: Grunderwerbsteuergesetz und Landesgesetze zum Steuersatz; Zusammenstellung Mietzahlen, Stand 31. Oktober 2026

Grunderwerbsteuer in Bayern
KennzahlWertBezug
Steuersatz3,5 %vom Kaufpreis
Beispiel: 300.000 € Kaufpreis10.500,00 €Grunderwerbsteuer
Rang unter den 16 LändernPlatz 16Platz 1 = höchster Satz
€
Steuersatz Bayern
3,5 %
GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
10.500,00 €
Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
310.500,00 €

So wird gerechnet

Steuer = Kaufpreis × 3,5 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 10.500,00 € Grunderwerbsteuer.

Beleg: Der Satz wurde in einer amtlichen Quelle gelesen. Fundstelle: https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/6500106954248. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Bayern berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?

In Bayern beträgt der Steuersatz 3,5 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.

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