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Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Seit 2006 legt jedes Land seinen Steuersatz selbst fest. Die Tabelle zeigt den Satz je Land, seit wann er gilt und ob der Wert in einer amtlichen Quelle gelesen wurde.

Steuersätze der 16 Länder (Stand der Prüfung 31.10.2026)

Grunderwerbsteuersatz je Bundesland
Brandenburg6,5 %nicht ermitteltamtliche Quelle
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.2015amtliche Quelle
Saarland6,5 %01.01.2015Sekundärquellen
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.2014Sekundärquellen
Berlin6,0 %01.01.2014amtliche Quelle
Hessen6,0 %01.08.2014Sekundärquellen
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.2019Sekundärquellen
Bremen5,5 %01.07.2025amtliche Quelle
Hamburg5,5 %01.01.2023amtliche Quelle
Sachsen5,5 %01.01.2023amtliche Quelle
Baden-Württemberg5,0 %nicht ermitteltSekundärquellen
Niedersachsen5,0 %01.01.2014Sekundärquellen
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.2012Sekundärquellen
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.2012Sekundärquellen
Thüringen5,0 %01.01.2024Sekundärquellen
Bayern3,5 %nicht ermitteltamtliche Quelle

Quelle: Landesgesetze und Landesportale, Zusammenstellung Mietzahlen. „Sekundärquellen“ heißt: Der Satz wurde bisher nicht im Gesetzestext oder auf dem Landesportal gelesen. Maßgeblich ist immer das jeweilige Landesgesetz zum Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs.

Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt

Nach § 3 GrEStG ist unter anderem steuerfrei, wenn der Wert des Grundstücks 2.500 € nicht übersteigt, bei einem Erwerb durch Ehegatten oder Lebenspartner des Veräußerers, im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung und beim Erwerb durch in gerader Linie Verwandte. Der Rechner berücksichtigt diese Befreiungen nicht. Alle Kaufnebenkosten berechnen