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Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt ein Steuersatz von 5,0 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 11 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).

€
Steuersatz Baden-Württemberg
5,0 %
GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
15.000,00 €
Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
315.000,00 €

So wird gerechnet

Steuer = Kaufpreis × 5,0 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000,00 € Grunderwerbsteuer.

Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz. Fundstelle: https://www.heidelberg.de/,Lde/-/Verfahrensbeschreibung/grunderwerbsteuer-zahlen/vbid413. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.

Denselben Satz haben auch: Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Baden-Württemberg berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz 5,0 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.

Weitere Rechner und Daten

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