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Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt ein Steuersatz von 5,0 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 13 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).
- Steuersatz Rheinland-Pfalz
- 5,0 %
- GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
- 15.000,00 €
- Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
- 315.000,00 €
So wird gerechnet
Steuer = Kaufpreis × 5,0 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000,00 € Grunderwerbsteuer.
Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz (gilt laut Prüfung seit 1. März 2012). Fundstelle: Landesgesetz GVBl. RP 2012, S. 41 laut Sekundärquellen. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.
Denselben Satz haben auch: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Rheinland-Pfalz berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz beträgt der Steuersatz 5,0 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.
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