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Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt ein Steuersatz von 5,0 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 13 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).

€
Steuersatz Rheinland-Pfalz
5,0 %
GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
15.000,00 €
Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
315.000,00 €

So wird gerechnet

Steuer = Kaufpreis × 5,0 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000,00 € Grunderwerbsteuer.

Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz (gilt laut Prüfung seit 1. März 2012). Fundstelle: Landesgesetz GVBl. RP 2012, S. 41 laut Sekundärquellen. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.

Denselben Satz haben auch: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Rheinland-Pfalz berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz beträgt der Steuersatz 5,0 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.

Weitere Rechner und Daten

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