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Grunderwerbsteuer in Hessen
In Hessen gilt ein Steuersatz von 6,0 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 6 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).
- Steuersatz Hessen
- 6,0 %
- GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
- 18.000,00 €
- Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
- 318.000,00 €
So wird gerechnet
Steuer = Kaufpreis × 6,0 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 18.000,00 € Grunderwerbsteuer.
Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz (gilt laut Prüfung seit 1. August 2014). Fundstelle: Hessischer Landtag, Drucksache 19/399 – PDF nicht lesbar, Satz nur über Sekundärquellen. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.
Denselben Satz haben auch: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Hessen berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
In Hessen beträgt der Steuersatz 6,0 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.
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