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Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Steuersatz von 6,0 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 7 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).

€
Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern
6,0 %
GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
18.000,00 €
Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
318.000,00 €

So wird gerechnet

Steuer = Kaufpreis × 6,0 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 18.000,00 € Grunderwerbsteuer.

Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz (gilt laut Prüfung seit 1. Juli 2019). Fundstelle: Landtagsantrag 8/2237 und Sekundärquellen; Gesetzestext nicht geöffnet. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.

Denselben Satz haben auch: Berlin, Hessen.

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Mecklenburg-Vorpommern berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Steuersatz 6,0 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.

Weitere Rechner und Daten

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