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Grunderwerbsteuer in Brandenburg
In Brandenburg gilt ein Steuersatz von 6,5 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 1 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).
- Steuersatz Brandenburg
- 6,5 %
- GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
- 19.500,00 €
- Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
- 319.500,00 €
So wird gerechnet
Steuer = Kaufpreis × 6,5 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500,00 € Grunderwerbsteuer.
Beleg: Der Satz wurde in einer amtlichen Quelle gelesen. Fundstelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/mdf_2015. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.
Denselben Satz haben auch: Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Brandenburg berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
In Brandenburg beträgt der Steuersatz 6,5 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.
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