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Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt ein Steuersatz von 6,5 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 4 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).
- Steuersatz Schleswig-Holstein
- 6,5 %
- GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
- 19.500,00 €
- Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
- 319.500,00 €
So wird gerechnet
Steuer = Kaufpreis × 6,5 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500,00 € Grunderwerbsteuer.
Beleg: Der Satz wurde bisher nur über Sekundärquellen bestätigt und nicht im Gesetzestext selbst gelesen; maßgeblich ist das Landesgesetz (gilt laut Prüfung seit 1. Januar 2014). Fundstelle: Gesetz vom 17.12.2010 (GVBl. Schl.-H. 2010 Nr. 20), § 1 – nur über Gesetzesspiegel gesehen. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.
Denselben Satz haben auch: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Schleswig-Holstein berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein beträgt der Steuersatz 6,5 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.
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