Zum Inhalt springen

Rechner

Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt ein Steuersatz von 6,5 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 2 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).

€
Steuersatz Nordrhein-Westfalen
6,5 %
GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
19.500,00 €
Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
319.500,00 €

So wird gerechnet

Steuer = Kaufpreis × 6,5 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500,00 € Grunderwerbsteuer.

Beleg: Der Satz wurde in einer amtlichen Quelle gelesen (gilt laut Prüfung seit 1. Januar 2015). Fundstelle: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012015-gesetz-ueber-die-festsetzung-des-steuersatzes-fuer-die-grunderwerbsteuer. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.

Denselben Satz haben auch: Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein.

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Nordrhein-Westfalen berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 % des Kaufpreises.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.

Weitere Rechner und Daten

Hinweis: Die Rechner dienen der Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Berechnung im Browser, es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.