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Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Steuersatz von 6,5 % vom Kaufpreis. Das ist Platz 2 von 16 (Platz 1 = höchster Satz).
- Steuersatz Nordrhein-Westfalen
- 6,5 %
- GrunderwerbsteuerKaufpreis · Steuersatz
- 19.500,00 €
- Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer
- 319.500,00 €
So wird gerechnet
Steuer = Kaufpreis × 6,5 %. Beispiel: Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 19.500,00 € Grunderwerbsteuer.
Beleg: Der Satz wurde in einer amtlichen Quelle gelesen (gilt laut Prüfung seit 1. Januar 2015). Fundstelle: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012015-gesetz-ueber-die-festsetzung-des-steuersatzes-fuer-die-grunderwerbsteuer. Stand der Prüfung: 31. Oktober 2026.
Denselben Satz haben auch: Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein.
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler: Kaufnebenkosten für Nordrhein-Westfalen berechnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Steuersatz 6,5 % des Kaufpreises.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Steuerschuldner sind nach dem Gesetz Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie üblicherweise vom Käufer getragen. Das Finanzamt verschickt den Bescheid nach der Beurkundung.
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