Indexmiete berechnen
Bei einer Indexmiete folgt deine Miete dem Verbraucherpreisindex. Der Rechner nimmt die Indexwerte des Statistischen Bundesamts und zeigt die rechnerische neue Miete, den Unterschied pro Monat und pro Jahr und wann sie gelten würde. Du kannst die Indexwerte auch selbst eintragen.
Zeitpunkt
- Neue Miete gilt ab, wenn die Erklärung formal stimmt (§ 557b Abs. 3 BGB)
- Datum des Zugangs fehlt
- Miete mindestens ein Jahr unverändert (§ 557b Abs. 2 BGB)
- Zugangsdatum fehltFrühester Beginn der neuen Miete: 01.09.2025
- Die Änderung muss in Textform erklärt werden (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig). Die Erklärung nennt die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag.
- Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen. Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.
Daten: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020=100, bis September 2026, Quelle Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 01.11.2026. Alle Werte siehe Verbraucherpreisindex.
So wird gerechnet
Eine Indexmiete muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB). Sie richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt (Destatis) jeden Monat veröffentlicht. Die Miete ändert sich nicht von selbst: Sie muss vorher mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und jede Änderung muss in Textform geltend gemacht werden (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig). Das gilt für eine Erhöhung und für eine Senkung.
Der Index hat ein Basisjahr. Dort steht er auf 100. Aktuell gilt die Basis 2020 = 100. Destatis hat den Index mit dem Berichtsmonat Januar 2023 von der Basis 2015 auf 2020 umgestellt. Die Werte vor 2020 wurden dabei nur auf das neue Basisjahr umgerechnet und nicht neu berechnet. Bereits erfolgte Anpassungen bleiben von der Umstellung unberührt.
Steht in deinem Vertrag ein älteres Basisjahr (2015, 2010 und früher), rechnest du am einfachsten mit der prozentualen Veränderung zwischen zwei Monaten: Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der Indexwerte und bleibt bei der Umrechnung auf ein neues Basisjahr gleich. Ist im Vertrag eine Punkteregelung vereinbart (Schwelle in Indexpunkten), ist das Basisjahr entscheidend: Die Schwelle muss dann auf dasselbe Basisjahr umgerechnet werden. Destatis empfiehlt deshalb Regelungen in Prozent und bietet einen eigenen Wertsicherungsrechner an. Bei Zweifeln hilft eine Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt.
Rechenweg
- Veränderung in Prozent = (Index neu ÷ Index alt − 1) × 100
- Neue Miete = alte Miete × Index neu ÷ Index alt
- Differenz pro Monat = neue Miete − alte Miete; pro Jahr = Differenz × 12
- Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB)
- Die Miete muss davor mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein (§ 557b Abs. 2 BGB)
Beispiele aus der Praxis
| Schritt | Ergebnis |
|---|---|
| Veränderung des Index | +5,50 % |
| Neue Miete | 844,00 € |
| Mehr pro Monat | 44,00 € |
| Mehr pro Jahr | 528,00 € |
| Schritt | Ergebnis |
|---|---|
| Veränderung des Index | −2,00 % |
| Neue Miete | 980,00 € |
| Weniger pro Monat | 20,00 € |
| Frage | Datum | Ergebnis |
|---|---|---|
| Neue Miete gilt ab | 01.01.2027 | Beginn des übernächsten Monats |
| Frühester Beginn nach einem Jahr | 01.01.2027 | rechnerisch eingehalten |
Rechtsgrundlage
Häufige Fragen
Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt ist. Das muss schriftlich im Mietvertrag stehen. Steigen die Preise, kann die Miete steigen. Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen (§ 557b Abs. 1 und 3 BGB). Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären und dabei die Indexänderung und die neue Miete nennen. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.
Wie oft darf die Miete angepasst werden?
Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
Ab wann gilt die neue Miete?
Die Änderung muss in Textform erklärt werden, vom Vermieter bei einer Erhöhung, von dir bei einer Senkung. Die Erklärung nennt die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag. Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (der Tag, an dem das Schreiben beim anderen ankommt).
Darf der Vermieter bei einer Indexmiete zusätzlich die Miete bis zur Vergleichsmiete erhöhen?
Nein. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist bei einer Indexmiete ausgeschlossen. Eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 und § 559e BGB) ist nur möglich, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat oder wenn er eine Heizungsanlage eingebaut hat (Modernisierung nach § 555b Nr. 1a BGB, § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB).
Mein Vertrag nennt eine ältere Basis, zum Beispiel 2015. Was nun?
Das Statistische Bundesamt hat die Werte vor 2020 nur auf die Basis 2020 umgerechnet. Die prozentuale Veränderung zwischen zwei Monaten bleibt dabei gleich. Bei einer Punkteregelung im Vertrag musst du die Schwelle auf dasselbe Basisjahr umrechnen. Destatis stellt dafür einen Wertsicherungsrechner bereit.
Gilt das auch nach der geplanten Mietrechtsreform?
Der Rechner rechnet nach dem geltenden Recht. Der Regierungsentwurf zur Reform des Mietrechts betrifft unter anderem die Indexmiete, ist aber nicht beschlossen. Was gilt, steht erst nach der Verkündung fest.
Weitere Rechner und Daten
Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.