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Indexmiete berechnen

Bei einer Indexmiete folgt deine Miete dem Verbraucherpreisindex. Der Rechner nimmt die Indexwerte des Statistischen Bundesamts und zeigt die rechnerische neue Miete, den Unterschied pro Monat und pro Jahr und wann sie gelten würde. Du kannst die Indexwerte auch selbst eintragen.

€ im Monat
Die Miete, die seit der letzten Anpassung gilt.
Woher kommen die Indexwerte?
Der Monat der letzten Anpassung oder des Vertragsbeginns.
Der neueste Monat ist vorausgewählt.
Der Tag, ab dem die bisherige Miete galt. Leer lassen, wenn du ihn nicht weißt.
Zugang ist der Tag, an dem das Schreiben bei dir ankommt. Standard ist heute.
Rechnerische neue Miete846,12 €pro Monat, ohne Nebenkosten
Veränderung des Index+5,76 %Index 119,7 → 126,6
Differenz pro Monat+46,12 €
Differenz pro Jahr+553,44 €
Miete vorher und nachher
Bisherige und rechnerische neue Miete
Bisherige Miete800,00 €
Neue Miete846,12 €

Zeitpunkt

Neue Miete gilt ab, wenn die Erklärung formal stimmt (§ 557b Abs. 3 BGB)
Datum des Zugangs fehlt
Miete mindestens ein Jahr unverändert (§ 557b Abs. 2 BGB)
Zugangsdatum fehltFrühester Beginn der neuen Miete: 01.09.2025
  • Die Änderung muss in Textform erklärt werden (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig). Die Erklärung nennt die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag.
  • Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen. Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.

Daten: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020=100, bis September 2026, Quelle Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 01.11.2026. Alle Werte siehe Verbraucherpreisindex.

So wird gerechnet

Eine Indexmiete muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB). Sie richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt (Destatis) jeden Monat veröffentlicht. Die Miete ändert sich nicht von selbst: Sie muss vorher mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein, und jede Änderung muss in Textform geltend gemacht werden (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig). Das gilt für eine Erhöhung und für eine Senkung.

Der Index hat ein Basisjahr. Dort steht er auf 100. Aktuell gilt die Basis 2020 = 100. Destatis hat den Index mit dem Berichtsmonat Januar 2023 von der Basis 2015 auf 2020 umgestellt. Die Werte vor 2020 wurden dabei nur auf das neue Basisjahr umgerechnet und nicht neu berechnet. Bereits erfolgte Anpassungen bleiben von der Umstellung unberührt.

Steht in deinem Vertrag ein älteres Basisjahr (2015, 2010 und früher), rechnest du am einfachsten mit der prozentualen Veränderung zwischen zwei Monaten: Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der Indexwerte und bleibt bei der Umrechnung auf ein neues Basisjahr gleich. Ist im Vertrag eine Punkteregelung vereinbart (Schwelle in Indexpunkten), ist das Basisjahr entscheidend: Die Schwelle muss dann auf dasselbe Basisjahr umgerechnet werden. Destatis empfiehlt deshalb Regelungen in Prozent und bietet einen eigenen Wertsicherungsrechner an. Bei Zweifeln hilft eine Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt.

Rechenweg

Die Miete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index. Die neue Miete ist die alte Miete mal Index neu geteilt durch Index alt.
  1. Veränderung in Prozent = (Index neu ÷ Index alt − 1) × 100
  2. Neue Miete = alte Miete × Index neu ÷ Index alt
  3. Differenz pro Monat = neue Miete − alte Miete; pro Jahr = Differenz × 12
  4. Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB)
  5. Die Miete muss davor mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein (§ 557b Abs. 2 BGB)

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Index steigt von 120,0 auf 126,6, Miete 800 €
SchrittErgebnis
Veränderung des Index+5,50 %
Neue Miete844,00 €
Mehr pro Monat44,00 €
Mehr pro Jahr528,00 €
Die Indexwerte sind hier Beispielwerte. Den aktuellen Wert findest du im Rechner und auf der Seite Verbraucherpreisindex.
Beispiel 2: Index sinkt von 130,0 auf 127,4, Miete 1.000 €
SchrittErgebnis
Veränderung des Index−2,00 %
Neue Miete980,00 €
Weniger pro Monat20,00 €
Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen. Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären und dabei die Indexänderung und die neue Miete nennen. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.
Beispiel 3: Zeitpunkt bei Zugang am 15.11.2026 und letzter Änderung am 01.01.2026
FrageDatumErgebnis
Neue Miete gilt ab01.01.2027Beginn des übernächsten Monats
Frühester Beginn nach einem Jahr01.01.2027rechnerisch eingehalten
Zugang im November: Dezember ist der nächste, Januar der übernächste Monat.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was ist eine Indexmiete?

Eine Indexmiete ist eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt ist. Das muss schriftlich im Mietvertrag stehen. Steigen die Preise, kann die Miete steigen. Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen (§ 557b Abs. 1 und 3 BGB). Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären und dabei die Indexänderung und die neue Miete nennen. Sie gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.

Wie oft darf die Miete angepasst werden?

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

Ab wann gilt die neue Miete?

Die Änderung muss in Textform erklärt werden, vom Vermieter bei einer Erhöhung, von dir bei einer Senkung. Die Erklärung nennt die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag. Die neue Miete gilt ab dem Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (der Tag, an dem das Schreiben beim anderen ankommt).

Darf der Vermieter bei einer Indexmiete zusätzlich die Miete bis zur Vergleichsmiete erhöhen?

Nein. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist bei einer Indexmiete ausgeschlossen. Eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 und § 559e BGB) ist nur möglich, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat oder wenn er eine Heizungsanlage eingebaut hat (Modernisierung nach § 555b Nr. 1a BGB, § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB).

Mein Vertrag nennt eine ältere Basis, zum Beispiel 2015. Was nun?

Das Statistische Bundesamt hat die Werte vor 2020 nur auf die Basis 2020 umgerechnet. Die prozentuale Veränderung zwischen zwei Monaten bleibt dabei gleich. Bei einer Punkteregelung im Vertrag musst du die Schwelle auf dasselbe Basisjahr umrechnen. Destatis stellt dafür einen Wertsicherungsrechner bereit.

Gilt das auch nach der geplanten Mietrechtsreform?

Der Rechner rechnet nach dem geltenden Recht. Der Regierungsentwurf zur Reform des Mietrechts betrifft unter anderem die Indexmiete, ist aber nicht beschlossen. Was gilt, steht erst nach der Verkündung fest.

Weitere Rechner und Daten

Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.