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Wohnfläche berechnen

Wie groß ist deine Wohnung wirklich? Trage deine Räume ein. Der Rechner zählt jede Fläche so an, wie es die Wohnflächenverordnung vorsieht: Dachschrägen und Balkone zählen nur zum Teil, Keller gar nicht. Für die Schräge gibt es eine Hilfe zum Ausmessen.

  • Wohnzimmer
    m
    m
    m²
    Dachschräge: zählt zur Hälfte. Leer = keine.
    m²
    Zählt gar nicht. Leer = keine.
  • Küche
    m
    m
    m²
    Dachschräge: zählt zur Hälfte. Leer = keine.
    m²
    Zählt gar nicht. Leer = keine.
  • Schlafzimmer mit Dachschräge
    m
    m
    m²
    Dachschräge: zählt zur Hälfte. Leer = keine.
    m²
    Zählt gar nicht. Leer = keine.
  • Balkon
    Die Verordnung nennt ein Viertel als Regel und die Hälfte als Obergrenze. Im Mietvertrag kann etwas anderes vereinbart sein.
    m
    m
  • Keller
    m²
Wohnfläche gesamt42,50 m²Grundfläche der zählenden Räume: 51,00 m²
Gekürzt durch Dachschrägen2,50 m²
Gekürzt durch Balkon, Wintergarten6,00 m²
Anteil der Kürzung16,7 %der Grundfläche
Zählt gar nicht (Keller u. Ä.)10,00 m²
Wohnfläche je Raum
RaumGrundflächeAnteilWohnfläche
WohnzimmerWohnraum20,00 m²100 %20,00 m²
KücheWohnraum9,00 m²100 %9,00 m²
Schlafzimmer mit DachschrägeWohnraum14,00 m²82 %11,50 m²
BalkonBalkon u. Ä.8,00 m²25 %2,00 m²
Kellerzählt nicht10,00 m²0 %0,00 m²
Wohnfläche gesamt42,50 m²
  • Steht im Mietvertrag eine andere Berechnungsart, geht sie bei frei finanzierten Wohnungen vor. Der Rechner folgt der Wohnflächenverordnung.
  • Treppen mit mehr als drei Steigungen, Schornsteine und Pfeiler (höher als 1,50 m und mehr als 0,1 m² Grundfläche) und Türnischen zählen nicht mit. Ziehe ihre Fläche von der Raumgröße ab.
  • Weicht die Fläche im Mietvertrag von deiner Rechnung ab, miss genau nach und lass dich beraten, bevor du Schritte unternimmst.

So wird gerechnet

Rechenweg

Jede Grundfläche wird mit einem Anteil gezählt. Die Summe aller angerechneten Flächen ist die Wohnfläche.
  1. Grundfläche = Länge × Breite (oder direkt in m²)
  2. Lichte Höhe ab 2 m: Fläche zählt voll; von 1 m bis unter 2 m: zur Hälfte; unter 1 m: gar nicht (§ 4 Nr. 1, 2 WoFlV)
  3. Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse: in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte (§ 4 Nr. 4 WoFlV)
  4. Unbeheizbarer Wintergarten, Schwimmbad: die Hälfte (§ 4 Nr. 3 WoFlV)
  5. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachboden, Waschküche, Heizungsraum, Garage: zählen nicht (§ 2 Abs. 3 WoFlV)
  6. Wohnfläche = Summe der angerechneten Flächen

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Zimmer mit Dachschräge, 10 m² Grundfläche
Teil des ZimmersFlächeAnteilZählt
Höhe ab 2 m6,00 m²100 %6,00 m²
Höhe 1 m bis unter 2 m3,00 m²50 %1,50 m²
Höhe unter 1 m1,00 m²0 %0,00 m²
Summe10,00 m²7,50 m²
Das Zimmer zählt mit 7,50 m² statt mit 10 m².
Beispiel 2: Wohnung mit Zimmer, Dachzimmer, Balkon und Keller
RaumGrundflächeZählt
Wohnzimmer20,00 m²20,00 m²
Dachzimmer (wie Beispiel 1)10,00 m²7,50 m²
Balkon (ein Viertel)8,00 m²2,00 m²
Keller10,00 m²0,00 m²
Wohnfläche gesamt29,50 m²
Wird der Balkon zur Hälfte angerechnet, kommen 2,00 m² dazu.
Beispiel 3: Schräge ausmessen (Kniestock 0,80 m, höchste Stelle 2,40 m nach 2 m, Raum 4 m tief und 5 m lang)
StreifenBreiteFläche
Unter 1 m Höhe0,25 m1,25 m²
1 m bis unter 2 m1,25 m6,25 m²
Ab 2 m2,50 m12,50 m²
Angerechnete Wohnfläche15,63 m²
Gerechnet mit einer gleichmäßig ansteigenden Schräge. Bei anderen Dachformen weicht das Ergebnis ab.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Wie wird eine Dachschräge bei der Wohnfläche gerechnet?

Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Gemessen wird die Höhe zwischen Boden und Decke bzw. Dachschräge.

Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber nur zum Teil. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Im Mietvertrag kann etwas anderes vereinbart sein. Der Rechner lässt dir die Wahl zwischen Viertel und Hälfte.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Heizungsräume und Garagen. Auch Treppen mit mehr als drei Steigungen, Schornsteine und Pfeiler (höher als 1,50 m und mit mehr als 0,1 m² Grundfläche) und Türnischen zählen nicht.

Muss ich die Wohnflächenverordnung anwenden?

Zwingend nur für geförderten Wohnraum. Bei anderen Wohnungen kommt es auf den Mietvertrag an, dort kann auch ein anderes Verfahren vereinbart sein. Der Rechner folgt der Verordnung, weil sie der übliche Maßstab ist. Mehr steht im Abschnitt „Rechtsgrundlage“.

Wie messe ich die Höhe einer Dachschräge?

Miss die Höhe an der niedrigen Wand (Kniestock) und an der höchsten Stelle der Schräge sowie den waagerechten Abstand dazwischen. Der Rechner nimmt eine gerade Schräge an und berechnet die Streifen unter 1 m, von 1 bis 2 m und ab 2 m. Sicherer ist es, die Höhen von 1 m und 2 m direkt am Boden anzuzeichnen und die Streifen nachzumessen.

Was tun, wenn die Fläche im Mietvertrag anders ist?

Miss zuerst noch einmal genau nach und halte fest, nach welchem Verfahren gerechnet wurde. Lass dich dann von einem Mieterverein, Vermieterverband oder Anwalt beraten, bevor du Schritte unternimmst. Der Rechner ersetzt kein Aufmaß vor Ort.

Weitere Rechner und Daten

Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.