Zum Inhalt springen

Umzugskosten berechnen

Was kostet dein Umzug, und lohnt sich die Umzugsfirma? Gib deine Angebote und Kosten ein. Der Rechner zeigt die Gesamtkosten, wofür das Geld draufgeht und was du von der Steuer zurückholen kannst.

Dein Umzug
m²
Rechnet nur beim Renovierungsmaterial mit.
km
Umzugsfirma
€
Gesamtpreis aus dem Angebot.
€
Lohn für die Arbeit. Steht meist getrennt auf der Rechnung. Material und Fahrzeug zählen nicht.
Eigenleistung: Transporter
€
€/km
Viele Vermieter berechnen Kilometer extra.
l/100 km
€/Liter
Eigenleistung: Helfer
Stunden
€/Std.
€
Weitere Kosten (bei beiden Varianten)
Kartons
€
€ je m²
€
€
€
€
Die Gebühr legt deine Stadt fest. Frag bei ihr nach.
€
€
Zum Beispiel Nachsendeauftrag, Möbelaufbau, Ummeldungen.
Steuer
Gesamtkosten mit Umzugsfirma2.620 €
Geschätzte Steuerermäßigung240 €20 % der Arbeitskosten, mit Obergrenzen
Kosten nach Steuer2.380 €
Wofür das Geld draufgeht (mit Firma)
Aufteilung der Umzugskosten nach Positionen
Umzugsfirma1.500,00 €
Kartons und Verpackung100,00 €
Renovierung alte Wohnung120,00 €
Renovierung neue Wohnung100,00 €
Halteverbotszone100,00 €
Doppelte Miete600,00 €
Sonstiges100,00 €
Vergleich nach Steuer
Vergleich der Kosten nach Steuer: Umzugsfirma gegen Eigenleistung
Mit Umzugsfirma2.380 €
In Eigenleistung1.552 €

Eigenleistung ist nach Steuer etwa 828 € günstiger. Eigenleistung kostet dich außerdem Zeit und Kraft; das steckt nicht in der Zahl.

Die Ermäßigung ist eine Schätzung: 20 % der Arbeitskosten, bei der Umzugsfirma höchstens 4.000 €, bei Handwerkern höchstens 1.200 € im Jahr, nur mit Rechnung und Banküberweisung. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall.

So wird gerechnet

Steuern sparen beim privaten Umzug

Für Arbeitskosten einer Umzugsfirma ziehst du 20 % direkt von deiner Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (auch z. B. Reinigung oder Hauswart aus der Nebenkostenabrechnung). Für Handwerker sind es 20 %, höchstens 1.200 €. Das gilt nur für die Arbeit, nicht für Material, und nur, wenn du per Überweisung zahlst und eine Rechnung hast. Barzahlung zählt nicht.

Beruflicher Umzug

Ziehst du aus beruflichen Gründen um, sind die Kosten Werbungskosten. Für sonstige Auslagen gibt es eine Pauschale ohne Nachweis: 964 € für dich, 643 € je weitere Person und 193 €, wenn du keine eigene Wohnung hast. Das gilt für Umzüge ab dem 1. März 2024 nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (Stand 02.11.2026: das neueste Schreiben). Werbungskosten und Ermäßigung nach § 35a gibt es für dieselben Kosten nicht beide: Für die Umzugsfirma gilt § 35a deshalb nicht, Handwerker für die Renovierung kannst du weiter nach § 35a ansetzen.

Weitere Kosten rund um den Einzug

Zum Umzug gehört oft die Kaution für die neue Wohnung. Wie hoch sie sein darf und wann du zahlst, siehst du im Mietkautionsrechner. Die laufenden Kosten der neuen Wohnung schätzt du im Nebenkostenrechner.

Rechenweg

Gesamtkosten = Positionen der gewählten Variante. Bei der Umzugsfirma zählt ihr Angebot, bei Eigenleistung Transporter, Kraftstoff und Helfer. Dazu kommen bei beiden Kartons, Renovierung, Halteverbotszone, doppelte Miete und Sonstiges. Die Steuerermäßigung ist eine Schätzung.
  1. Strecke = Entfernung × 2 × Fahrten (Hin- und Rückfahrt)
  2. Transporter = Miete je Tag × Tage + Strecke × Kosten je km
  3. Kraftstoff = Strecke × Verbrauch / 100 × Preis je Liter
  4. Helfer = Anzahl × (Stunden × Betrag je Stunde + Verpflegung)
  5. Kartons = Anzahl × Preis; Renovierung alt = Material je m² × Fläche + Handwerker
  6. Doppelte Miete = Monate × Miete
  7. Ermäßigung Umzugsfirma = 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 €
  8. Ermäßigung Handwerker = 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €
  9. Kosten nach Steuer = Gesamtkosten − Ermäßigung

Beispiele aus der Praxis

Drei Fälle (Beispielwerte, 60 m², 50 km)
AngabeStartwerteMit Handwerker in der neuen WohnungBarzahlung
Umzugsfirma: Gesamtkosten2.620,00 €4.120,00 €2.620,00 €
Umzugsfirma: Steuerermäßigung240,00 €500,00 €0,00 €
Umzugsfirma: nach Steuer2.380,00 €3.620,00 €2.620,00 €
Eigenleistung: Gesamtkosten1.551,60 €2.551,60 €1.551,60 €
Eigenleistung: Steuerermäßigung0,00 €200,00 €0,00 €
Eigenleistung: nach Steuer1.551,60 €2.351,60 €1.551,60 €
Beruflicher Umzug eines Paares mit zwei Kindern: 964 € + 3 × 643 € = 2.893 € Pauschale für sonstige Umzugsauslagen (Stand: BMF-Schreiben vom 28.12.2023).

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was kostet ein Umzug?

Das hängt von deiner Wohnung, der Strecke, dem Aufwand und dem Angebot ab. Wir nennen bewusst keinen Durchschnittspreis. Hol dir mehrere Angebote ein und trage sie in den Rechner ein. Die Werte im Rechner sind nur Beispielwerte.

Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Ja, in zwei Fällen. Zahlst du privat an eine Umzugsfirma, kannst du 20 % der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen (auch z. B. Reinigung oder Hauswart aus der Nebenkostenabrechnung). Für Handwerker (zum Beispiel beim Renovieren) sind es 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €. Du brauchst die Rechnung und musst per Überweisung zahlen. Ist der Umzug beruflich bedingt, gelten die Kosten der Umzugsfirma als Werbungskosten. Handwerker für die Renovierung kannst du weiter nach § 35a ansetzen.

Zählt das Material zur Steuerermäßigung?

Nein. Die Ermäßigung nach § 35a EStG gilt nur für die Arbeitskosten. Material, Kartons und Fahrzeugmiete zählen nicht. Lass dir die Arbeitskosten deshalb auf der Rechnung einzeln ausweisen.

Was ist die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen?

Bei einem beruflich bedingten Umzug darfst du für Kleinkram ohne Einzelnachweis eine Pauschale ansetzen. Nach dem BMF-Schreiben vom 28.12.2023 sind das für Umzüge ab dem 1. März 2024 964 € für dich, 643 € für jede weitere Person im Haushalt und 193 € ohne eigene Wohnung. Stand 02.11.2026: Das neueste BMF-Schreiben ist vom 28.12.2023.

Wann lohnt sich der Umzug in Eigenleistung?

Wenn du genug Helfer hast und die Strecke kurz ist, kostet er oft weniger. Rechne aber Transporter, Kraftstoff, Verpflegung und mögliche Schäden mit. Dein Zeitaufwand steckt nicht im Ergebnis. Vergleiche beide Varianten nach Steuer im Rechner.

Wer bezahlt die Halteverbotszone?

Du beantragst sie bei deiner Stadt oder Gemeinde, meist selbst oder über die Umzugsfirma. Die Gebühr legt die Kommune fest. Trage den Betrag ein, den deine Stadt dir nennt.

Weitere Rechner und Daten

Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.