Mieterhöhung prüfen
Dein Vermieter will die Miete erhöhen? Der Rechner zeigt, wie hoch die neue Miete höchstens sein darf, wenn die Kappungsgrenze gilt, und ab wann du zahlen müsstest. Er prüft nur die Zahlen und die Fristen, nicht, ob das Schreiben formal richtig ist.
Kappungsgrenze: Gegenüber der Miete vor drei Jahren (700,00 €) steigt die Miete um 14,29 %. Du hast keine Miete von vor drei Jahren angegeben, deshalb gilt die aktuelle Miete. Das stimmt nur, wenn die Miete in den letzten drei Jahren nicht gestiegen ist.
Fristen
Gib das Datum des Zugangs ein, dann berechnet der Rechner die Fristen.
- Der Rechner prüft nur die Zahlen. Ob das Verlangen formal und inhaltlich stimmt (Textform, also Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig; Begründung durch Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen), prüft er nicht.
- Erhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) laufen getrennt von diesem Rechner. Bei einer Indexmiete ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ausgeschlossen, dafür gibt es den Indexmietrechner.
- Die Mietpreisbremse gilt bei einem neuen Vertrag und bei jeder Stufe einer Staffelmiete, bei einer Indexmiete nur für die Ausgangsmiete. Auf eine Erhöhung nach § 558 wirkt sie nicht.
- Nach einem Erhöhungsverlangen hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 561 BGB).
So wird gerechnet
Rechenweg
- Höchstmiete nach Kappungsgrenze = Miete vor drei Jahren × 1,20 (oder × 1,15)
- Höchstmiete nach Vergleichsmiete = Vergleichsmiete je m² × Wohnfläche
- Erhöhung = verlangte Miete − aktuelle Miete; in Prozent = Erhöhung ÷ aktuelle Miete × 100
- Neue Miete ab: erster Tag des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB)
- Zustimmung bis: letzter Tag des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB)
Beispiele aus der Praxis
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Miete heute und vor drei Jahren | 700,00 € |
| Verlangte Miete | 800,00 € |
| Erhöhung | 100,00 € (14,29 %) |
| Höchstens bei 20 % Kappung | 840,00 € |
| Höchstens bei 15 % Kappung | 805,00 € |
| Ergebnis | rechnerisch innerhalb beider Grenzen |
| Prüfung | Höchstmiete | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kappung 20 % | 780,00 € | rechnerisch innerhalb |
| Kappung 15 % | 747,50 € | überschreitet um 32,50 € |
| Vergleichsmiete 12,00 €/m² | 720,00 € | überschreitet um 60,00 € |
| Frist | Datum | Ergebnis |
|---|---|---|
| Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung | 01.10.2026 | rechnerisch eingehalten |
| Miete seit 15 Monaten unverändert | 01.01.2027 | rechnerisch eingehalten |
| Zustimmen oder überlegen bis | 31.01.2027 | – |
| Neue Miete ab | 01.02.2027 | – |
Rechtsgrundlage
Häufige Fragen
Wie viel darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Bei einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent, in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze um 15 Prozent. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Außerdem darf die neue Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Beides muss gleichzeitig stimmen.
Woher weiß ich, ob bei mir 15 oder 20 Prozent gelten?
Die Landesregierung legt per Verordnung fest, in welchen Gemeinden 15 Prozent gelten. Suche nach „Kappungsgrenzen-Verordnung“ und dem Namen deines Bundeslandes. Der Rechner führt keine eigene Liste. Wenn du es nicht weißt, zeigt er beide Grenzen.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete und wo finde ich sie?
Das sind die üblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in deiner Gemeinde, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Du findest sie im Mietspiegel deiner Gemeinde, in einer Mietdatenbank, in einem Gutachten oder über Vergleichswohnungen. Die Bestandsmiete aus dem Zensus 2022 ist etwas anderes und taugt dafür nicht.
Muss ich der Mieterhöhung sofort zustimmen?
Nein. Du hast Zeit bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (Zugang ist der Tag, an dem das Schreiben bei dir ankommt). Stimmst du zu, zahlst du die höhere Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats. Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Was ist mit Modernisierung, Betriebskosten und Indexmiete?
Erhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) oder Betriebskosten (§ 560 BGB) laufen getrennt und zählen für die Kappungsgrenze nicht mit. Bei einer Indexmiete ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ausgeschlossen. Dann hilft der Indexmietrechner.
Gilt die Mietpreisbremse bei einer Mieterhöhung?
Nein. Auf eine Erhöhung nach § 558 wirkt die Mietpreisbremse nicht, dort gelten Kappungsgrenze und Vergleichsmiete. Die Bremse gilt bei einem neuen Vertrag und bei jeder Stufe einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 4 BGB), bei einer Indexmiete nur für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB). Zu viel gezahlte Miete bekommst du erst zurück, nachdem du den Verstoß gerügt hast (§ 556g Abs. 2 BGB).
Weitere Rechner und Daten
Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.