Warmmiete berechnen
Die Warmmiete ist das, was du im Monat für deine Wohnung überweist: Miete, Nebenkosten und Heizung zusammen. Hier erfährst du, wie die Begriffe zusammenhängen, wie Heizkosten verteilt werden und wer die CO₂-Kosten trägt.
Kaltmiete, Bruttokaltmiete, Warmmiete und Bruttowarmmiete
Im Mietvertrag und in Anzeigen stehen verschiedene Begriffe für die Miete. So hängen sie zusammen:
Kaltmiete (Nettokaltmiete)
Die reine Miete für die Wohnung, ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten. Auf sie bezieht sich zum Beispiel die Mietkaution, die höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf.
Bruttokaltmiete
Kaltmiete plus die kalten Betriebskosten wie Wasser, Müll und Hausreinigung. Die Heizung ist hier nicht enthalten.
= Kaltmiete + Betriebskosten
Warmmiete
Bruttokaltmiete plus Heizkosten und Warmwasser. Das ist der Betrag, den du jeden Monat zahlst, wenn Heizung und Warmwasser über den Vermieter laufen.
= Kaltmiete + Betriebskosten + Heizkosten
Bruttowarmmiete
Ein anderes Wort für die Warmmiete. Die Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt, im Mietvertrag zählt, was dort steht.
= = Warmmiete
Deine eigene Warmmiete rechnest du im Mietkostenrechner aus, mit Kosten im Jahr und der Miete je Quadratmeter.
Heizkostenverordnung: So werden Heizkosten verteilt
Wird das Haus zentral beheizt, verteilt der Vermieter die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung. Mindestens 50 und höchstens 70 Prozent richten sich nach deinem gemessenen Verbrauch, den Rest teilt er nach der Wohn- oder Nutzfläche oder dem umbauten Raum auf (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). In älteren Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung, in denen die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind und die den Wärmeschutz von 1994 nicht erfüllen, sind es genau 70 Prozent nach Verbrauch (§ 7 Abs. 1 Satz 2). Für das Warmwasser gilt dieselbe Spanne. Deshalb zahlst du auch bei sehr sparsamem Heizen einen Grundanteil.
Die Vorauszahlung für die Heizung ist nur eine Schätzung. Den echten Betrag zeigt die jährliche Abrechnung. Eine Anleitung zum Nachrechnen findest du im Nebenkostenrechner.
CO₂-Kosten aufteilen
Beim Heizen mit Gas oder Öl fällt ein CO₂-Preis an. Mieter zahlen ihn nicht allein: Bei Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell. Je mehr CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter ausstößt, desto mehr trägt der Vermieter. Bei einem Ausstoß unter 12 kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr zahlt der Mieter alles, ab 52 kg der Vermieter 95 Prozent. Der Rechner ordnet deinen Wert ein. Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch der Wärmeversorgung entgegen, wird gar nicht aufgeteilt (§ 9 Abs. 2 CO2KostAufG).
| kg CO₂ je m² | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| ab 52 | 5 % | 95 % |
Die Aufteilung gilt für Wohngebäude und für alle Mieter des Gebäudes zusammen. Wie viel auf deine Wohnung entfällt, ergibt sich aus der Heizkostenabrechnung. Sonderfälle wie Denkmalschutz sind nicht eingerechnet.
So wird gerechnet
Rechenweg CO₂-Kosten mit dem Beispiel: 120 €, 30 kg je m²
Der Vermieter ermittelt den CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr und rundet ihn auf eine Nachkommastelle. Den Wert ordnest du in die Tabelle der Anlage zum Gesetz ein. Dort steht, wie viel Prozent der CO₂-Kosten Mieter und Vermieter tragen.
- Ausstoß = 30 kg CO₂ je m² und Jahr (Beispiel: 2.400 kg ÷ 80 m² = 30 kg)
- Einordnen: 27 bis unter 32 kg ist Stufe 5: Mieter 60 %, Vermieter 40 %
- Mieter = 120 € × 60 % = 72,00 €
- Vermieter = 120 € − 72,00 € = 48,00 €
Beispiele aus der Praxis
| Gebäude | CO₂-Kosten | kg CO₂ je m² und Jahr | Stufe | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|---|---|---|
| Gutes Gebäude | 150 € | 10 kg | 1 von 10 | 100 % = 150 € | 0 % = 0 € |
| Durchschnittliches Gebäude | 240 € | 30 kg | 5 von 10 | 60 % = 144 € | 40 % = 96 € |
| Altes Gebäude mit hohem Ausstoß | 300 € | 55 kg | 10 von 10 | 5 % = 15 € | 95 % = 285 € |
Rechtsgrundlage
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete?
Die Kaltmiete ist die reine Miete. Die Warmmiete enthält zusätzlich die Betriebskosten und die Heizkosten. Die Kaltmiete ist also nur ein Teil davon. Wie du die Posten zahlst, steht im Mietvertrag: Bei einer Gasetagenheizung zum Beispiel bezahlst du die Heizung nicht an den Vermieter, sondern an deinen Gaslieferanten.
Wie berechne ich die Warmmiete?
Addiere Kaltmiete, Betriebskosten-Vorauszahlung und Heizkosten-Vorauszahlung. Weitere Posten wie ein Stellplatz kommen nur dazu, wenn sie im Mietvertrag mit der Miete zusammen gezahlt werden.
Wie werden Heizkosten auf die Mieter verteilt?
Ein Teil der Heizkosten richtet sich nach deinem gemessenen Verbrauch, der Rest nach der Fläche. Wie groß der Verbrauchsanteil ist, regelt § 7 der Heizkostenverordnung. Die Spanne und den Sonderfall mit 70 Prozent findest du oben im Abschnitt „Heizkostenverordnung“.
Wer zahlt die CO₂-Kosten beim Heizen?
Beide. Bei Wohngebäuden richtet sich der Anteil nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes: Je mehr es ausstößt, desto mehr zahlt der Vermieter. Die Stufen stehen im Abschnitt „CO₂-Kosten aufteilen“. Bei Denkmalschutz und ähnlichen Vorgaben kann sich der Anteil des Vermieters verringern.
Wo finde ich den CO₂-Ausstoß meines Gebäudes?
Der Vermieter muss ihn in der jährlichen Heizkostenabrechnung ermitteln. Die Brennstofflieferanten weisen die Emissionen und die CO₂-Kosten auf ihren Rechnungen aus. Steht beides nicht in deiner Abrechnung, frag beim Vermieter nach.
Gilt das Stufenmodell auch, wenn ich selbst mit Gas heize?
Ja, in einer Gasetagenheizung ermittelst du den Ausstoß deiner Wohnung selbst, ordnest ihn in die Tabelle ein und kannst vom Vermieter den Anteil erstatten lassen, den er trägt. Du musst das innerhalb von zwölf Monaten, nachdem der Lieferant abgerechnet hat, in Textform verlangen (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig). Setzt du das Gas auch für eigene Geräte zu anderen Zwecken ein, zum Beispiel für einen Gasherd, wird dein Erstattungsanspruch um 5 Prozent gekürzt (§ 6 Abs. 3 CO2KostAufG).
Weitere Rechner und Daten
Hinweis: Die Rechner dienen deiner Orientierung und ersetzen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung läuft in deinem Browser. Deine Zahlen werden weder in Cookies noch im Browser gespeichert und nicht an uns übertragen.