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Ratgeber

Mieterhöhung: Wann und wie stark die Miete steigen darf

Eine Mieterhöhung kommt nicht einfach per Zuruf. Das Gesetz kennt mehrere Wege, die drei häufigsten stehen unten. Jeder hat eigene Regeln, Fristen und Grenzen. Dieser Artikel beschreibt das geltende Recht.

Die drei häufigsten Wege im Überblick

Wege zur Mieterhöhung im Mietvertrag über Wohnraum
WegWannGrenze
Vergleichsmiete (§ 558 BGB)Die Miete soll auf das ortsübliche Niveau steigen20 % in drei Jahren, in manchen Gebieten 15 %
Modernisierung (§ 559 BGB)Der Vermieter hat modernisiert8 % der Kosten im Jahr, höchstens 3 € je m² in sechs Jahren (bei Miete unter 7 € je m²: 2 €)
Indexmiete (§ 557b BGB)Im Vertrag ist die Indexmiete vereinbartMiete bleibt jeweils mindestens ein Jahr gleich

Daneben gibt es die Staffelmiete (§ 557a BGB). Solange sie läuft, sind Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.

Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Der Vermieter darf die Zustimmung zu einer höheren Miete verlangen, wenn diese Punkte stimmen (§ 558 BGB):

  • Deine Miete ist zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert.
  • Das Verlangen kommt frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung. Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht.
  • Die neue Miete liegt nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie bildet sich aus den üblichen Mieten der letzten sechs Jahre, mehr dazu im Ratgeber Mietspiegel und Vergleichsmiete.
  • Das Schreiben ist in Textform (Brief, E-Mail oder Fax, eine Unterschrift ist nicht nötig) und begründet, zum Beispiel mit einem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB).
  • Kappungsgrenze: Bei einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, die eine Landesverordnung bestimmt, sind es 15 %. Ob deine Gemeinde dazugehört, steht in der Verordnung deines Bundeslandes.
Beispiel mit erfundenen Zahlen: Wohnung ohne Mieterhöhung in den letzten drei Jahren
PostenBetrag
Nettokaltmiete heute600 €
Vergleichsmiete laut Mietspiegel (Annahme)750 €
Obergrenze bei Kappung von 20 %720 €
Obergrenze bei Kappung von 15 %690 €
Es gilt der niedrigere Wert. Die Miete darf hier höchstens auf 720 € beziehungsweise 690 € steigen, nicht auf 750 €.

So gehst du mit dem Schreiben um

  1. Prüfe, ob das Schreiben in Textform kommt und eine Begründung enthält.
  2. Prüfe die Fristen: 15 Monate unveränderte Miete und ein Jahr seit der letzten Erhöhung.
  3. Rechne die Kappungsgrenze nach. Das geht mit dem Mieterhöhungs-Rechner.
  4. Nimm dir Zeit: Du hast bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang (der Tag, an dem das Schreiben bei dir ankommt), um zu entscheiden. Stimmst du zu, zahlst du die höhere Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang (§ 558b BGB).
  5. Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Er muss das innerhalb von drei weiteren Monaten tun.
  6. Du kannst auch kündigen: bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang, zum Ablauf des übernächsten Monats. Dann tritt die Erhöhung nicht ein (§ 561 BGB).

Erhöhung nach Modernisierung

Hat der Vermieter modernisiert, darf er die jährliche Miete um 8 % der für deine Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 BGB). Kosten für Arbeiten, die ohnehin als Reparatur fällig gewesen wären, zählen nicht mit. Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete dadurch um höchstens 3 € je Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 € je Quadratmeter um höchstens 2 €. Bei einer nicht zu rechtfertigenden Härte kann die Erhöhung ausgeschlossen sein. Für den Einbau einer Heizungsanlage mit Förderung gilt eine eigene Regel: Der Vermieter darf 10 % der Kosten abzüglich der Fördermittel umlegen, die Miete darf dadurch aber nur um höchstens 0,50 € je Quadratmeter in sechs Jahren steigen (§ 559e BGB).

Beispiel mit erfundenen Zahlen: Wohnung mit 60 m²
PostenBetrag
Anrechenbare Modernisierungskosten für deine Wohnung12.000 €
8 % davon im Jahr960 €
Erhöhung im Monat (960 ÷ 12)80 €
Erhöhung je m² (80 ÷ 60)1,33 €
Die Grenze von 3 € je m² in sechs Jahren wird hier nicht erreicht.

Indexmiete

Bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (§ 557b BGB). Sie muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die Miete ändert sich nicht von selbst: Jede Änderung muss in Textform geltend gemacht werden. Die neue Miete gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang. Daneben ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete nicht möglich. Eine Erhöhung nach Modernisierung geht nur, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat oder eine Heizungsanlage eingebaut hat. Sinkt der Index, kannst du eine niedrigere Miete verlangen. Von selbst sinkt sie nicht: Du musst die Senkung in Textform erklären und dabei die Indexänderung und die neue Miete nennen. Mit dem Indexmiete-Rechner kannst du das nachrechnen.

Mietpreisbremse: gilt beim Vertragsabschluss

Die Mietpreisbremse gilt bei einem neuen Vertrag und bei jeder Stufe einer Staffelmiete (§ 557a Abs. 4 BGB). Bei einer Indexmiete gilt sie nur für die Ausgangsmiete (§ 557b Abs. 4 BGB). Bei einer Erhöhung nach § 558 gilt sie nicht. In Gebieten laut Landesverordnung darf die Miete bei Wiedervermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Zu viel gezahlte Miete kannst du erst zurückverlangen, nachdem du den Verstoß gerügt hast (§ 556g Abs. 2 BGB).

Reform: bisher nur ein Entwurf

Zum Mietrecht liegt ein Gesetzentwurf vor (BT-Drucksache 21/6807). Er betrifft unter anderem die Indexmiete und möblierte Wohnungen. Stand 02.11.2026: Entwurf, noch nicht beschlossen. Bis zur Verkündung gilt das, was oben steht.

Dieser Text erklärt das Gesetz in einfachen Worten. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln hilft dir der Mieterverein oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

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Häufige Fragen

Wie oft darf die Miete steigen?

Bei einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung und erst, wenn die Miete 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Bei Modernisierung und Indexmiete gelten eigene Regeln.

Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?

Dann kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB).

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein. Die Kappungsgrenze gilt nur bei einer Erhöhung bis zur Vergleichsmiete. Für Erhöhungen nach § 559 BGB gelten eigene Grenzen: 8 % der Kosten im Jahr und höchstens 3 € je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Miete unter 7 € je Quadratmeter höchstens 2 €.

Quelle: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 02.11.2026. Rechenbeispiele sind erfundene Zahlen zur Veranschaulichung.

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