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Ratgeber

So wird die Wohnfläche gerechnet

Die Wohnfläche bestimmt, wie viel Miete du je Quadratmeter zahlst. Wie sie zu rechnen ist, steht in der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Wann die Verordnung gilt

Die Wohnflächenverordnung ist für geförderten Wohnraum verbindlich. Bei frei finanzierten Wohnungen dient sie meist als Maßstab, solange der Mietvertrag keine andere Berechnung nennt. Details stehen beim Wohnflächen-Rechner.

Was zur Wohnfläche gehört

Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu deiner Wohnung gehören. Dazu zählen auch Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie nur zu deiner Wohnung gehören (§ 2 WoFlV).

Was nicht zählt

  • Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen
  • Räume, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder nicht genügen
  • Geschäftsräume

Warum die Fläche zählt

Die Miete je Quadratmeter ist die Miete geteilt durch die Wohnfläche. Wird die Fläche falsch gerechnet, stimmt jeder Vergleich nicht, ob mit dem Mietspiegel oder mit anderen Wohnungen. Auch Nebenkosten werden oft nach Wohnfläche verteilt.

Wie viel angerechnet wird

Anrechnung der Grundflächen nach § 4 WoFlV
FlächeAnrechnung
Raum oder Raumteil mit mindestens 2 m lichter Höhevoll
Raumteil mit mindestens 1 m und weniger als 2 m lichter Höhe (Dachschräge)zur Hälfte
Raumteil mit weniger als 1 m lichter Höhegar nicht
Unbeheizbarer Wintergarten, Schwimmbad und ähnliche geschlossene Räumezur Hälfte
Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrassein der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte

Wie gemessen wird

Gemessen wird nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, von der Vorderkante der Bekleidung aus (§ 3 WoFlV). Mitgemessen werden unter anderem Fußleisten, Tür- und Fensterumrahmungen, Einbaumöbel und fest eingebaute Öfen oder Badewannen. Nicht mitgemessen werden Schornsteine und Pfeiler mit mehr als 1,50 m Höhe und mehr als 0,1 m² Grundfläche, Treppen mit mehr als drei Steigungen, Türnischen und bestimmte Wandnischen.

Dachschräge und Balkon Schritt für Schritt

  1. Zeichne den Grundriss des Raumes und markiere auf dem Boden die Linien, an denen die Decke 1 m und 2 m hoch ist.
  2. Miss die Fläche mit mindestens 2 m Höhe. Sie zählt voll.
  3. Miss die Fläche zwischen 1 m und 2 m Höhe. Davon zählt die Hälfte.
  4. Fläche unter 1 m Höhe lässt du weg.
  5. Balkon, Loggia und Terrasse: Rechne in der Regel ein Viertel der Fläche. Mehr als die Hälfte darf nie zählen. Ein Balkon mit 8 m² bringt also normalerweise 2 m².

Bei Wintergärten kommt es darauf an, ob sie beheizbar sind. Unbeheizbare zählen zur Hälfte. Beheizbare Räume rechnest du wie andere Räume nach ihrer Höhe.

Beispiel: eine Wohnung nachrechnen

Beispiel mit erfundenen Zahlen
RaumGemessenAngerechnet
Wohnzimmer24,00 m²24,00 m²
Schlafzimmer14,00 m²14,00 m²
Küche9,00 m²9,00 m²
Bad6,00 m²6,00 m²
Flur5,00 m²5,00 m²
Kinderzimmer, Teil mit 2 m Höhe und mehr8,00 m²8,00 m²
Kinderzimmer, Teil zwischen 1 m und 2 m Höhe4,00 m²2,00 m²
Balkon (Viertel)6,00 m²1,50 m²
Wohnfläche69,50 m²
Mit 900 € Nettokaltmiete wären das 12,95 € je m² (900 ÷ 69,5).

Die Wohnfläche im Mietvertrag prüfen

  1. Schau im Mietvertrag nach, welche Wohnfläche dort steht und ob eine Berechnungsart genannt ist.
  2. Miss die Räume nach, am besten mit einem Laser-Entfernungsmesser, und rechne nach den Regeln oben.
  3. Typische Fehler sind ein voll gezählter Balkon, Dachschrägen ohne Abzug und Räume im Keller, die gar nicht zählen.
  4. Schreib dir Maße und Rechenweg auf. Mit dem Wohnflächen-Rechner geht das schneller.

Weicht die Wohnfläche im Mietvertrag deutlich von deiner Rechnung ab, lass dich beraten, zum Beispiel beim Mieterverein. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Passende Rechner

Häufige Fragen

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Kellerräume sind Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).

Wie wird ein Balkon angerechnet?

In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 Nr. 4 WoFlV).

Muss die Wohnfläche im Mietvertrag nach der WoFlV berechnet sein?

Nicht zwingend. Sie ist für geförderten Wohnraum verbindlich. In anderen Wohnungen kommt es auf den Mietvertrag an. Mehr dazu im Abschnitt „Wann die Verordnung gilt“.

Quelle: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 02.11.2026. Rechenbeispiele sind erfundene Zahlen zur Veranschaulichung.

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